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OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Postulationsfähigkeit in Ehesachen; Rücknahme eines Scheidungsantrags ohne prozesswirksame Einwilligung des Gegners
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Scheidungsantrag zurücknehmen?
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 07.08.0200 - 31 F 11/03
- AG Bad Saulgau, 07.08.2003 - 31 F 11/03
- OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 957
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03
Nach der klaren gesetzlichen Regelung bedarf es somit keiner Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, auch wenn die Wirksamkeit der Klagrücknahme streitig ist (BGH, NJW-RR 1993, 1470;… a.M. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdnr. 19 b).
- OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer …
Dann aber ist auch über einen Streit über die Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in einer Familienstreitsache - wenn das Familiengericht die Wirksamkeit bejaht - nicht durch eine mit der Beschwerde nach §§ 58 ff., 117 FamFG anfechtbare Endentscheidung, sondern durch einen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Beschluss zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2003, 16 WF 156/03, juris). - OLG Stuttgart, 19.07.2004 - 17 WF 106/04
Ehescheidungsverfahren: Antragsrücknahme ohne Zustimmung des Antragsgegners
Äußerungen des anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegners nach § 613 ZPO sind noch keine Verhandlung im Sinne des § 269, so dass der Antrag ohne seine Einwilligung zurückgenommen werden kann (Johannes/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. § 617 ZPO Rn. 5, OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 957).